Tarifbewegung Sana-Konzern 2024

Sana Lichtenberg

Hier findest Du alle Informationen zur Sana-Tarifbewegung 2024 beim Sana Klinikum Lichtenberg.

Die Forderungen sind unter anderem:

  • +12% und mindestens +400 Euro/Monat
  • +200 Euro und 30 Tage Urlaub für alle Auszubildenden
  • Aufwertung der MFAs und Diätassistent:innen
  • Laufzeit 12 Monate

 

 

Fragen und Antworten zum Streik

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu deinen Rechten im Streik.

Die ver.di-Streikleitung erreichst du an den Streiktagen unter folgender Telefonnummer: 0171-3154561

Wer wird zum Streik aufgerufen? Wer darf streiken?

In der Sana Tarifbewegung werden alle Beschäftigten des Sana Klinikums Lichtenberg zum Streik aufgerufen. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte sind zum Streik aufgerufen.

Nicht aufgerufen sind Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte bei Tochterunternehmen.

Kann ich Nachteile durch die Beteiligung am Streik bekommen?

Nein. Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9, Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung eurer Tarifforderungen. Es dürfen euch durch die Teilnahme am Streik keine Nachteile entstehen.

Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen verunsichern und davon abhalten, euer Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Jedes Arbeitsgericht wird eine Abmahnung umgehend aus der Personalakte entfernen lassen! Niemand kann wegen der Teilnahme am Streik entlassen werden.

Für die Teilnahme am Streik entstehen keine Minusstunden und es sind auch keine Urlaubstage!

Was ist eine Notdienstvereinbarung? Darf der Arbeitgeber einseitig einen Notdienst festlegen?

In Streiks darf der Arbeitgeber die „Notdienstarbeiten“ nicht einseitig organisieren oder etwa einzelne Arbeitnehmer/-innen hierauf verpflichten (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80 und LAG Hannover v. 1.2.1980 – 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 – 8 Sa 32/85).

Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist eine gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 – 1 AZR 142/94). Die Regelungen zum Notdienst werden in einer Notdienstvereinbarungen festgelegt.

Sollte es nicht zu einer Einigung über den Notdienst zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberin kommen, ist es ausreichend, wenn ein einseitig angekündigter Notdienst durch die Gewerkschaft eingesetzt wird (Berliner Arbeitsgericht, 2021 36 Ga 8475/21).

Bisher wurde keine Einigung zwischen den bei ver.di organisierten Beschäftigten des Sana Klinikums Lichtenberg und der Sana Geschäftsführung erzielt.

Sana Lichtenberg ist deswegen vor das Arbeitsgericht gegangen und hat ohne Anhörung von ver.di erreicht, dass das Arbeitsgericht eine Notdienstbesetzung festlegt. Die genaue Notdienstbesetzung wird euch rechtzeitig kommuniziert. ver.di wird rechtliche Schritte dagegen einleiten.

Wie wird der Notdienst in den einzelnen Bereichen geregelt an den Streiktagen am Sana Klinikum Lichtenberg?

Sana hat vor dem Arbeitsgericht erwirkt, dass eine Notdienstbesetzung für den 10. und 11. Juni festgelegt wurde. Die genaue Besetzung geht euch rechtzeitig zu.
ver.di wird dagegen Widerspruch einlegen. Wie hoch die Notdienstbesetzung für mögliche nächste Streiktage sein wird, ist noch offen.

Was passiert, wenn es keine Einigung über eine Notdienstvereinbarung gibt?

Auch ohne eine vereinbarte Notdienstvereinbarung kann gestreikt werden.

Die Klinikleitungen sind dazu aufgefordert eine Notdienstvereinbarung abzuschließen.

Was passiert, wenn die Notdienstbesetzung unterschritten wird am Streiktag?

Der Arbeitgeber hat zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Personalmanagements, insbesondere die Möglichkeit der innerbetrieblichen Versetzung für die Dauer des Notdienstes auszuschöpfen. Das bedeutet, dass zunächst vom Arbeitgeber überprüft werden muss, ob auf anderen Stationen mehr Kolleg*innen arbeiten, als der Notdienst vorsieht. Sollte dies der Fall sein, müssen zunächst Versetzungen erfolgen, damit möglichst viele streikbereite Kolleg*innen ihr Streikrecht wahrnehmen können.

Nur wenn keine Versetzungen möglich sind, ohne dass die Notdienstbesetzung in anderen Bereichen unterschritten wird, müssen streikbereite Kolleg*innen von der ver.di Streikleitung in den Notdienst geschickt werden.

Grundsätzlich gilt: Streikbereite Kolleg*innen kommen immer zu Beginn ihres Dienstes zum Streikposten. Dort wird geklärt, ob und wer den Notdienst leistet. Auch wenn ihr letztendlich euren Dienst antreten müsst, ist es ein starkes Zeichen an den Arbeitgeber, wenn ihr vorher am Streikposten eure Streikbereitschaft signalisiert.

Muss ich mich irgendwo melden/abmelden, wenn ich am Streik teilnehmen möchte?

Es besteht keine Verpflichtung sich beim Arbeitgeber ‚abzumelden‘. Besprecht rechtzeitig vor dem Streiktag im Team, wer sich am Streik beteiligen wird und teilt der ver.di Streikleitung bzw. euren zuständigen ver.di Organizer*innen rechtzeitig mit (s. oben), wenn dadurch der Notdienst unterschritten werden würde.

Die Namen der Streikenden werden zu keinem Zeitpunkt von ver.di an die Klinikleitungen übermittelt. Wenn es durch eine hohe Streikbeteiligung in einzelnen Bereichen zu Betten- oder Stationsschließungen kommt, wird die Anzahl der bestreikten Betten im Rahmen der vereinbarten Fristen von ver.di der Klinikleitung angezeigt.
Ihr müsst euch zu Beginn des Streiktages beim Streikposten in die Notdienst-Listen eintragen, damit ihr im Notfall erreichbar seid.

Darf meine Leitung mir verbieten zum Streik zu gehen? (zum Beispiel bei hohem Arbeitsaufkommen / Krankheitsausfall)

Nein. Da in einem Streik die Arbeitspflicht ruht, ist das Direktionsrecht gegenstandslos. Deshalb müssen auch Weisungen von Leitungen und Vorgesetzten nicht befolgt werden. Das gilt auch für Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen oder in der Probezeit. Dienstvorgesetzte haben nicht das Recht, das Handeln der Streikenden zu beeinflussen, da Art. 9 GG das Streikrecht schützt (Koalitionsfreiheit).

Ist nicht genügend Personal vor Ort, um die Notbesetzung aufrecht zu halten, muss zunächst vom Arbeitgeber überprüft werden, ob auf anderen Stationen mehr Kolleg*innen arbeiten, als der Notdienst vorsieht. Streikbereite Kolleg*innen können nur von der ver.di Streikleitung in den Notdienst geschickt werden. Das bedeutet auch, dass die streikbereiten Kolleg*Innen wieder in den Streik treten können, sobald der besprochene Einzelfall – wie zum Beispiel eine Notfall-OP – versorgt ist.

Sollte ich bei ver.di eintreten, wenn ich mitstreiken möchte?

Grundsätzlich hat jede/r Beschäftigte, unabhängig von der Gewerkschaftsmitgliedschaft, das Recht einem Streikaufruf der Gewerkschaft zu folgen. Es gibt aber gute Gründe trotzdem bei ver.di einzutreten, wenn man sich am Streik beteiligen möchte:
Die ausgefallenen Arbeitsstunden werden in der Regel nicht vom Arbeitgeber bezahlt. ver.di zahlt ihren Mitgliedern während der Streikteilnahme Streikunterstützung.

In den nächsten Wochen könnt ihr endlich dafür sorgen, dass es bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung gibt. Das erreicht ihr nur durch einen starken gewerkschaftlichen Zusammenhalt! Je mehr sich in der Gewerkschaft zusammenschließen, desto mehr könnt ihr am Ende durchsetzen.

Erhalte ich auch dann eine Streikunterstützung („Streikgeld“), wenn ich jetzt noch bei ver.di eintrete?

Ja. Auch Neumitglieder können Streikunterstützung erhalten, wenn für den vorangegangenen Monat rückwirkend eine satzungsgemäße Beitragszahlung erfolgt. Solltet ihr an einem Streik im Juni teilnehmen, müsstet ihr entsprechend rückwirkend zum 1. Mai eintreten.

Wie hoch ist die Streikunterstützung („Streikgeld“)?

Die Berechnung der Streikunterstützung richtet sich nach deinem durchschnittlich entrichteten Monatsbeitrag für die Gewerkschaft und dem tatsächlichen Arbeitsausfall. Unter www.streikgeldrechner.verdi.de kann man sich sein zu erwartendes Streikgeld ausrechnen.

Als Faustregel gilt: für Mitglieder, die weniger als 12 Monate bei ver.di sind, beträgt die Streikunterstützung etwa das 2,2-fache des Monatsbeitrags pro Streiktag. Bei Mitgliedern, die länger als ein Jahr dabei sind, beträgt sie etwas das 2,5-fache. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt.

Wer sind meine Ansprechpartner*innen im Streik und im Laufe der Vorbereitung?

Ansprechpartner*innen sind in den nächsten Wochen deine ver.di Streikleitung und deine Teamdelegierte. Du findest die Kontakte auf einem Infoblatt, das vor dem Streiktag auf allen Stationen und in allen Bereichen verteilt wird.

Jetzt mitmachen!

Du arbeitest bei Vivantes, der Charité oder einer Vivantes Tochter? Dann melde Dich hier an, um aktiv zu werden! Es wird sich innerhalb kurzer Zeit jemand aus dem ver.di Team bei dir melden.

Du möchtest die Berliner Krankenhausbewegung unterstützen und aktiv deine Solidarität zeigen? Dann melde Dich an und wir setzen dich in Kontakt mit Menschen aus deinem Bezirk, die bereits aktiv sind.

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