Tarifbewegung Sana-Konzern 2026

Sana Lichtenberg

Hier findest Du alle Informationen zur Sana-Tarifbewegung 2026 beim Sana Klinikum Lichtenberg.

Die Forderungen sind unter anderem:

  • +8,6 Prozent und mindestens +350 Euro/Monat
  • +150 Euro für alle Auszubildenden
  • Laufzeit 12 Monate

 

 

Fragen und Antworten zum Streik

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu deinen Rechten im Streik.

Der erste Warnstreik findet am 4. und 5. März statt. Es werden für beide Tage alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden im Früh- Spät- und Nachtdienst zum Warnstreik aufgerufen. Die Warnstreiktage beginnen mit Beginn der frühesten Frühschicht am Mittwoch, den 4. März, und enden mit der Nachtschicht, die am Morgen des 6. März endet.

Die ver.di-Streikleitung erreichst du an den Streiktagen unter folgender Telefonnummer: 01522 7732 379

Wer wird zum Streik aufgerufen? Wer darf streiken?

In der Sana Tarifbewegung werden alle Beschäftigten des Sana Klinikums Lichtenberg zum Streik aufgerufen. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte sind zum Streik aufgerufen.

Nicht aufgerufen sind Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte bei Tochterunternehmen.

Kann ich Nachteile durch die Beteiligung am Streik bekommen?

Nein. Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9, Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung eurer Tarifforderungen. Es dürfen euch durch die Teilnahme am Streik keine Nachteile entstehen.

Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen verunsichern und davon abhalten, euer Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Jedes Arbeitsgericht wird eine Abmahnung umgehend aus der Personalakte entfernen lassen! Niemand kann wegen der Teilnahme am Streik entlassen werden.

Für die Teilnahme am Streik entstehen keine Minusstunden und es sind auch keine Urlaubstage!

Was ist eine Notdienstvereinbarung? Darf der Arbeitgeber einseitig einen Notdienst festlegen?

In Streiks darf der Arbeitgeber die „Notdienstarbeiten“ nicht einseitig organisieren oder etwa einzelne Arbeitnehmer/-innen hierauf verpflichten (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80 und LAG Hannover v. 1.2.1980 – 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 – 8 Sa 32/85).

Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist eine gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 – 1 AZR 142/94). Die Regelungen zum Notdienst werden in einer Notdienstvereinbarungen festgelegt.

Eure Kolleg:innen haben in den letzten Wochen hart über eine Notdienstvereinbarung verhandelt. Zum Zeitpunkt des Streikaufrufs am 27.02.26 lag noch keine endgültige Notdienstvereinbarung vor. Ein endgültiges Update erhaltet ihr vor Beginn des Streiks.

Wichtig: egal, ob es eine Vereinbarung über eine Notdienstvereinbarung gibt oder nicht: ihr kommt an den Streiktagen an den Streikposten, um euer Streikrecht wahrzunehmen!

Wie wird der Notdienst in den einzelnen Bereichen geregelt an den Streiktagen am Sana Klinikum Lichtenberg?

Der Notdienst und die Besetzung während des Notdienstes sind abhängig vom Bereich. Viele Bereiche, die keinen Notdienst stellen müssen, werden während des Streiks komplett geschlossen. Viele stationäre Bereiche müssen eine Mindestbesetzung während des Streiks stellen. Diese Besetzung muss zunächst von nicht streikbereiten Kolleg:innen gestellt werden.

Dass in euren Bereichen genügend Kolleg:innen im Notdienst sind, regelt eure Streikleitung! Ihr seid dafür nicht einzeln verantwortlich! Streikende Kolleg:innen kommen zum Streikposten.

Was passiert, wenn es keine Einigung über eine Notdienstvereinbarung gibt?

Auch ohne eine vereinbarte Notdienstvereinbarung kann gestreikt werden. Den genauen Ablauf regelt die Streikleitung am Streikposten.

Was passiert, wenn die Notdienstbesetzung unterschritten wird am Streiktag?

Der Arbeitgeber hat zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Personalmanagements, insbesondere die Möglichkeit der innerbetrieblichen Versetzung für die Dauer des Notdienstes auszuschöpfen. Das bedeutet, dass zunächst vom Arbeitgeber überprüft werden muss, ob auf anderen Stationen mehr Kolleg*innen arbeiten, als der Notdienst vorsieht. Sollte dies der Fall sein, müssen zunächst Versetzungen erfolgen, damit möglichst viele streikbereite Kolleg*innen ihr Streikrecht wahrnehmen können.

Nur wenn keine Versetzungen möglich sind, ohne dass die Notdienstbesetzung in anderen Bereichen unterschritten wird, müssen streikbereite Kolleg*innen von der ver.di Streikleitung in den Notdienst geschickt werden.

Grundsätzlich gilt: Streikbereite Kolleg*innen kommen immer zu Beginn ihres Dienstes zum Streikposten. Dort wird geklärt, ob und wer den Notdienst leistet. Auch wenn ihr letztendlich euren Dienst antreten müsst, ist es ein starkes Zeichen an den Arbeitgeber, wenn ihr vorher am Streikposten eure Streikbereitschaft signalisiert.

Muss ich mich irgendwo melden/abmelden, wenn ich am Streik teilnehmen möchte?

Es besteht keine Verpflichtung sich beim Arbeitgeber ‚abzumelden‘. Besprecht rechtzeitig vor dem Streiktag im Team, wer sich am Streik beteiligen wird und meldet eure Streikbereitschaft online.

Die Namen der Streikenden werden zu keinem Zeitpunkt von ver.di an die Klinikleitungen übermittelt.
Ihr müsst euch zu Beginn des Streiktages beim Streikposten in die Notdienst-Listen eintragen, damit ihr im Notfall erreichbar seid.

Darf meine Leitung mir verbieten zum Streik zu gehen? (zum Beispiel bei hohem Arbeitsaufkommen / Krankheitsausfall)

Nein. Da in einem Streik die Arbeitspflicht ruht, ist das Direktionsrecht gegenstandslos. Deshalb müssen auch Weisungen von Leitungen und Vorgesetzten nicht befolgt werden. Das gilt auch für Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen oder in der Probezeit. Dienstvorgesetzte haben nicht das Recht, das Handeln der Streikenden zu beeinflussen, da Art. 9 GG das Streikrecht schützt (Koalitionsfreiheit).

Ist nicht genügend Personal vor Ort, um die Notbesetzung aufrecht zu halten, muss zunächst vom Arbeitgeber überprüft werden, ob auf anderen Stationen mehr Kolleg*innen arbeiten, als der Notdienst vorsieht. Streikbereite Kolleg*innen können nur von der ver.di Streikleitung in den Notdienst geschickt werden. Das bedeutet auch, dass die streikbereiten Kolleg*Innen wieder in den Streik treten können, sobald der besprochene Einzelfall – wie zum Beispiel eine Notfall-OP – versorgt ist.

Ich bin Azubi. Darf ich auch streiken?

Ja, du darfst auch streiken! Azubis im Praxiseinsatz dürfen nicht zu Notdienstarbeiten herangezogen werden und dürfen ganz normal am Streik teilnehmen.

Azubis, die während des Streiks im Theorieblock/an der Schule sind, sollten ihre Streikteilnahme der Schule anzeigen und den Streikaufruf vorlegen. Die Streikteilnahme während des Schulblocks wird als entschuldigter Fehltag gewertet. Solltet ihr dadurch Probleme bei der Prüfungszulassung bekommen, unterstützt euch die ver.di bei einem Härtefallantrag.

Sollte ich bei ver.di eintreten, wenn ich mitstreiken möchte?

Grundsätzlich hat jede/r Beschäftigte, unabhängig von der Gewerkschaftsmitgliedschaft, das Recht einem Streikaufruf der Gewerkschaft zu folgen. Es gibt aber gute Gründe trotzdem bei ver.di einzutreten, wenn man sich am Streik beteiligen möchte:
Die ausgefallenen Arbeitsstunden werden in der Regel nicht vom Arbeitgeber bezahlt. ver.di zahlt ihren Mitgliedern während der Streikteilnahme Streikunterstützung.

In den nächsten Wochen könnt ihr endlich dafür sorgen, dass es bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung gibt. Das erreicht ihr nur durch einen starken gewerkschaftlichen Zusammenhalt! Je mehr sich in der Gewerkschaft zusammenschließen, desto mehr könnt ihr am Ende durchsetzen.

Erhalte ich auch dann eine Streikunterstützung („Streikgeld“), wenn ich jetzt noch bei ver.di eintrete?

Ja. Auch Neumitglieder können Streikunterstützung erhalten, wenn für den vorangegangenen Monat rückwirkend eine satzungsgemäße Beitragszahlung erfolgt. Solltet ihr an einem Streik im März teilnehmen, müsstet ihr entsprechend rückwirkend zum 1. Februar eintreten.

Wie hoch ist die Streikunterstützung („Streikgeld“)?

Die Berechnung der Streikunterstützung richtet sich nach deinem durchschnittlich entrichteten Monatsbeitrag für die Gewerkschaft und dem tatsächlichen Arbeitsausfall. Unter www.streikgeldrechner.verdi.de kann man sich sein zu erwartendes Streikgeld ausrechnen.

Als Faustregel gilt: für Mitglieder, die weniger als 12 Monate bei ver.di sind, beträgt die Streikunterstützung etwa das 2,2-fache des Monatsbeitrags pro Streiktag. Bei Mitgliedern, die länger als ein Jahr dabei sind, beträgt sie etwas das 2,5-fache. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt.

Wer sind meine Ansprechpartner*innen im Streik und im Laufe der Vorbereitung?

Ansprechpartner*innen sind in den nächsten Wochen deine ver.di Streikleitung und deine Teamdelegierte. Du findest die Kontakte auf einem Infoblatt, das vor dem Streiktag auf allen Stationen und in allen Bereichen verteilt wird.

Jetzt mitmachen!

Du arbeitest bei Vivantes, der Charité oder einer Vivantes Tochter? Dann melde Dich hier an, um aktiv zu werden! Es wird sich innerhalb kurzer Zeit jemand aus dem ver.di Team bei dir melden.

Du möchtest die Berliner Krankenhausbewegung unterstützen und aktiv deine Solidarität zeigen? Dann melde Dich an und wir setzen dich in Kontakt mit Menschen aus deinem Bezirk, die bereits aktiv sind.

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