Tarifbewegung im öffentlichen Dienst 2024/25

Berliner Krankenhausbewegung ist dabei: Vivantes, Charité und Jüdisches Krankenhaus

Anfang 2025 wird der TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) neu verhandelt. Auf dieser Seite findet ihr alle Informationen und Materialien der Berliner Krankenhausbewegung zu laufenden Tarifbewegung.

 

Warnstreiks 12.-14. März

Am 12. bis 14. März wird bei Vivantes und Charité zu einem dreitägigen Warnstreik aufgerufen.

Alle Tarifbeschäftigten, Auszubildende, Studierende und Praktikant:innen sind dazu aufgerufen, an diesen beiden Tagen die Arbeit zu bestreiken. Nur dadurch können die Arbeitgeber dazu bewegt werden, ein annehmbares Angebot vorzulegen.

Hier findet ihr alle Informationen zu den anstehenden Warnstreiktagen.

Ablauf

Mittwoch, 12. März

ab Frühdienstbeginn: Treffpunkt für alle Streikenden vor dem jeweiligen Krankenhaus zum Streikposten (anschließend im jeweiligen Streiklokal)

08:00 Uhr Streikversammlungen an allen Standorten

10:00 Uhr Streikversammlung der Vivantes Tochter-Beschäftigten am Urban-Krankenhaus

ab Spätdienstbeginn: Treffpunkt für alle Streikenden im Spätdienst vor dem jeweiligen Krankenhaus

Alle, die den Nachtdienst bestreiken melden sich bis spätestens bis 16 Uhr an den jeweiligen Streikposten!

 

Donnerstag, 13. März

ab Frühdienstbeginn: Treffpunkt für alle Streikenden vor dem jeweiligen Krankenhaus zum Streikposten (anschließend im jeweiligen Streiklokal)

10:00 Uhr: Kundgebung „Wir sind das Herz von Berlin“ am Washingtonplatz (Hbf.), anschließende Demonstration zum Bundesinnenministerium

ab Spätdienstbeginn: Treffpunkt für alle Streikenden im Spätdienst vor dem jeweiligen Krankenhaus

Alle, die den Nachtdienst bestreiken melden sich bis spätestens bis 16 Uhr an den jeweiligen Streikposten!

 

Freitag, 14. März

ab Frühdienstbeginn: Treffpunkt für alle Streikenden vor dem jeweiligen Krankenhaus zum Streikposten (anschließend im jeweiligen Streiklokal)

08:00 Uhr Abfahrt mit Bussen nach Potsdam von den Krankenhaus-Standorten

10:00 Uhr Kundgebung und Demonstration vom Lustgarten Potsdam zum Kongresshotel (Verhandlungsort)

13:00 Uhr Rückfahrt nach Berlin an die Krankenhausstandorte (ca. 14 Uhr Ankunft)

ab Spätdienstbeginn: Treffpunkt für alle Streikenden im Spätdienst vor dem jeweiligen Krankenhaus

Alle, die den Nachtdienst bestreiken melden sich bis spätestens bis 16 Uhr an den jeweiligen Streikposten!

Wie wird der Notdienst organisiert?

Wie wird der Notdienst bei Vivantes geregelt?

Aktuell laufen die Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung. Sollte es dort zu einer Einigung kommen, gelten die dort abgeschlossenen Regelungen. Sollte es keine Einigung geben, halten sich die Streikenden an die von ver.di vorgelegte Notdienstbesetzung:

Vivantes
Psychiatrische Stationen:
geringste tatsächlichen Besetzung im Zeitraum zwischen dem 15.11.24 und dem 15.01.25

Bettenführende somatische Bereiche, Intensivstationen und Stroke-Unit:
durchschnittliche Nachtdienstbesetzung, aber mindestens zwei im Früh- und Spätdienst und eine im Nachtdienst
bei Reduzierung der Bettenkapazität verringert sich der Notdienst entsprechend

OP, Anästhesie, kardiologischer Funktionsdienst/Herzkatheter, Radiologie, Endoskopie, Angiographie, Dialyse
Wochenend- und Bereitschaftsdienstbesetzung des Bereiches / der Station

Kreißsäle:
am HUK, KHD: 1/1/1
am AVK, KNK, KAU: 2/2/2

Rettungsstellen:
KSP, KHD: 3/4/2 // KFH: 5/5/4 // KFH Kinder: 2/2/2 // KAU: 3/4/3 // HUK: 3/3/2 // AVK: 3/4/3 //
KNK allg.: 4/5/4 // KNK Kinder: 2/2/2
Für alle nicht genannten Bereiche und Berufsgruppen fallen keine Notdienste an.

Sollte eine erhöhte Streikbereitschaft dafür sorgen, dass der Notdienst nicht abgedeckt werden kann, wird ver.di dies im Voraus an die Krankenhausleitung melden:
Auswirkungen auf einzelne Bettenkapazitäten – drei Kalendertage vorher
Auswirkungen auf alle Bettenkapazitäten einer Station/ eines Bereiches – sechs Kalendertage.

Mit der rechtzeitigen Ankündigung steht die Klinikleitung in der Verantwortung organisatorische Maßnahmen einzuleiten (z.B. innerbetriebl. Versetzungen, Anpassung Aufnahme- u. Entlassmanagement, Bettensperrungen), sodass streikbereite Beschäftigte ihr Streikrecht wahrnehmen können, ohne dass eine Patient:innengefährdung stattfindet.

Wie wird der Notdienst an der Charité geregelt?

Aktuell laufen die Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung. Sollte es dort zu einer Einigung kommen, gelten die dort abgeschlossenen Regelungen. Sollte es keine Einigung geben, halten sich die Streikenden an die von ver.di vorgelegte Notdienstbesetzung:

Charité:
bettenführenden Bereiche:
durchschnittliche Nachtdienstbesetzung, aber mindestens zwei im Früh- und Spätdienst und eine im Nachtdienst
bei Reduzierung der Bettenkapazität verringert sich der Notdienst entsprechend

Rettungsstellen, Kreißsäle:
geringste tatsächlichen Besetzung im Zeitraum zwischen dem 15.11.24 und dem 15.01.25

OP, Anästhesie, Radiologie:
Wochenend- und Bereitschaftsdienstbesetzung je Standort

HKL, Endoskopie, Dialyse, Angiographie:
ein Notfall-Team pro Bereich

Wie wird der Notdienst bei den Vivantes Tochterunternehmen geregelt?

Aktuell laufen die Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung. Sollte es dort zu einer Einigung kommen, gelten die dort abgeschlossenen Regelungen. Sollte es keine Einigung geben, halten sich die Streikenden an die von ver.di vorgelegte Notdienstbesetzung.

Vivaclean: Wochenendbesetzung an allen Standorten

Versorgungszentrum 1 und 2 jeweils: 
Frühdienst: 32 Personen, davon 8 Diätassistent:innen
Spätdienst: 22 Personen, davon 4 Diätassistent:innen

SVL Service und Bistro
Kein Notdienst

Rehabilitation
Kein Notdienst

Vivantex
1. und 2. Streiktag: Kein Notdienst
ab 3. Streiktag: 12 Beschäftigte Holzhauser

Zentralsterilisation
an KNK und HUK jeweils:
4 Frühdienst, 2 Spätdienst, 2 Nachtdienst

je 1 Person für Inkubatoren am KNK und KFH im Frühdienst

Inhouse Logistik:
KFH: 3 FD / 2 SD
KNK 3 FD / 3 SD
KAU 2 FD / 2 SD
KSP 3 FD / 2 SD
HUK 3 FD / 2 SD
AVK 2 FD / 2 SD
WBK 2 FD / 2 SD
KHD 2 FD / 2 SD

Zentrallager
10 Personen

Facility Management / Handwerker
Wochenenddienst bzw. Rufbereitschaft

AWT Anlagen
HUK und KNK jeweils: 1 FD / 1 SD

Infostände und Leitwarten:
Wochenendbesetzung

Patientenbegleitservice
Kein Notdienst

MVZ
Kein Notdienst, außer für onkologische MVZen. Hier Notdienst in Höhe 1/3 der üblichen Besetzung

Treffpunkte an den Streiktagen (Streikposten)

Charité Mitte (CCM)

Streiklokal: Foyer, Innere Med, Sauerbruchweg 3

Charité Benjamin Franklin

Streiklokal: Studierenden-Café, gegenüber vom Hubschrauberlandeplatz

Charité Virchow Klinikum

Streiklokal: Forum 3

Klinikum Neukölln und Ida Wolff Krankenhaus

Streikposten: vor dem Haupteingang Rudower Straße

Klinikum Friedrichshain

Streikposten: vor dem Haupteingang Landsberger Allee

10:00 – 11:30 Filmvorführung im FMP1 (Franz Mehring Platz 1) – Film über die Berliner Krankenhausbewegung

Klinikum Spandau

Streikposten: vor dem Haupteingang, Neue Bergstraße

Streiklokal: Jagowstraße 15

Klinikum Hellersdorf

Streikposten: vor dem Haupteingang

Auguste Viktoria Klinikum

Streikposten: Vor dem Haupteingang Rubensstraße

Streiklokal: Canova, Rubensstraße 124

Wenckebachklinikum

Wie bei AVK:

Streikposten: Vor dem Haupteingang Rubensstraße am AVK

Streiklokal: Canova, Rubensstraße 124

Klinikum am Urban

Streikposten: vor dem Haupteingang

Streiklokal: Melanchthon-Kirche, Planufer 84

Humboldt Klinikum

Streikposten: vor dem Haupteingang

Fragen und Antworten zu den Warnstreiktagen

Wer wird zum Streik aufgerufen? Wer darf streiken?

In der Tarifbewegung im öffentlichen Dienst 2025 werden alle nicht ärztlichen Beschäftigten von Vivantes, der Charité, dem Jüdischen Krankenhaus, sowie die gestellten Kolleg*innen in die Tochtergesellschaften zum Streik aufgerufen.

Die Beschäftigten der Vivantes Töchter bei VSG, Vivaclean, SVL, MVZ und Reha werden zum Solidaritätsstreik aufgerufen.

Auch Auszubildende mit einem Arbeitsvertrag bei einem der genannten Krankenhäuser dürfen streiken.

Die Beschäftigten und Auszubildenden der Vivantes Tochterunternehmen werden teilweise zum Solidaritätsstreik aufgerufen (bitte an den Streiktagen auf die genauen Streikaufrufe achten!)

Kann ich Nachteile durch die Beteiligung am Streik bekommen?

Nein. Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9, Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung eurer Tarifforderungen. Es dürfen euch durch die Teilnahme am Streik keine Nachteile entstehen. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen verunsichern und davon abhalten, euer Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Jedes Arbeitsgericht wird eine Abmahnung umgehend aus der Personalakte entfernen lassen! Niemand kann wegen der Teilnahme am Streik entlassen werden.

Für die Teilnahme am Streik entstehen keine Minusstunden und es sind auch keine Urlaubstage!

Dürfen sich auch Auszubildende am Streik beteiligen?

Ja. Auszubildende dürfen streiken. Es ist wichtig, dass insbesondere die Auszubildenden eine starke Stimme in der Streikbewegung haben.
Sowohl während des Praxiseinsatzes, im ambulanten Einsatz, als auch an Berufsschultagen darf gestreikt werden. Das Streikrecht wurde vom Gesetzgeber höher eingestuft, als die Berufsschulpflicht. Wegen der Teilnahme an einem Streik, zu dem die Gewerkschaft aufgerufen hat, dürfen weder Auszubildenden, noch Beschäftigten Nachteile entstehen.
Auszubildende dürfen auch nicht als Streikbrecher oder für Notdienstarbeiten eingesetzt werden.

Was ist eine Notdienstvereinbarung? Darf der Arbeitgeber einseitig einen Notdienst festlegen?

In Streiks darf der Arbeitgeber die „Notdienstarbeiten“ nicht einseitig organisieren oder etwa einzelne Arbeitnehmer/-innen hierauf verpflichten (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80 und LAG Hannover v. 1.2.1980 – 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 – 8 Sa 32/85).

Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist eine gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 – 1 AZR 142/94). Die Regelungen zum Notdienst werden in einer Notdienstvereinbarungen festgelegt.

Was passiert, wenn es keine Einigung über eine Notdienstvereinbarung gibt?

Auch ohne eine vereinbarte Notdienstvereinbarung kann gestreikt werden.
Um aber das Streikrecht verantwortungsbewusst wahrzunehmen, wird sich dann einseitig an die von ver.di vorgelegte und schon in etlichen Streiks bewährte Notdienstvereinbarung gehalten.
Die Klinikleitungen sind dazu aufgefordert eine Notdienstvereinbarung abzuschließen.

Was passiert, wenn die Notdienstbesetzung unterschritten wird am Streiktag?

Der Arbeitgeber hat zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Personalmanagements, insbesondere die Möglichkeit der innerbetrieblichen Versetzung für die Dauer des Notdienstes auszuschöpfen.

Das bedeutet, dass zunächst vom Arbeitgeber überprüft werden muss, ob auf anderen Stationen mehr Kolleg*innen arbeiten, als der Notdienst vorsieht. Sollte dies der Fall sein, müssen zunächst Versetzungen erfolgen, damit möglichst viele streikbereite Kolleg*innen ihr Streikrecht wahrnehmen können.

Nur wenn keine Versetzungen möglich sind, ohne dass die Notdienstbesetzung in anderen Bereichen unterschritten wird, müssen streikbereite Kolleg*innen von der ver.di Streikleitung in den Notdienst geschickt werden.
Grundsätzlich gilt: Streikbereite Kolleg*innen kommen immer zu Beginn ihres Dienstes zum Streikposten. Dort wird geklärt, ob und wer den Notdienst leistet. Auch wenn ihr letztendlich euren Dienst antreten müsst, ist es ein starkes Zeichen an den Arbeitgeber, wenn ihr vorher am Streikposten eure Streikbereitschaft signalisiert.

Muss ich mich irgendwo melden/abmelden, wenn ich am Streik teilnehmen möchte?

Es besteht keine Verpflichtung sich beim Arbeitgeber ‚abzumelden‘. Besprecht rechtzeitig vor dem Streiktag im Team, wer sich am Streik beteiligen wird.

Meldet eure Streikbereitschaft hier bei ver.di: https://berliner-krankenhausbewegung.de/notdienstmeldung2025/

Die Namen der Streikenden werden zu keinem Zeitpunkt von ver.di an die Klinikleitungen übermittelt. Wenn es durch eine hohe Streikbeteiligung in einzelnen Bereichen zu Betten- oder Stationsschließungen kommt, wird die erhöhte Streikbereitschaft im Rahmen der vereinbarten Fristen von ver.di der Klinikleitung angezeigt.

Darf meine Leitung mir verbieten zum Streik zu gehen? (zum Beispiel bei hohem Arbeitsaufkommen / Krankheitsausfall)

Nein.

Da in einem Streik die Arbeitspflicht ruht, ist das Direktionsrecht gegenstandslos. Deshalb müssen auch Weisungen von Leitungen und Vorgesetzten nicht befolgt werden. Das gilt auch für Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen oder in der Probezeit. Dienstvorgesetzte haben nicht das Recht, das Handeln der Streikenden zu beeinflussen, da Art. 9 GG das Streikrecht schützt (Koalitionsfreiheit).

Ist nicht genügend Personal vor Ort, um die Notbesetzung aufrecht zu halten, muss zunächst vom Arbeitgeber überprüft werden, ob auf anderen Stationen mehr Kolleg*innen arbeiten, als der Notdienst vorsieht. Streikbereite Kolleg*innen können nur von der ver.di Streikleitung in den Notdienst geschickt werden. Das bedeutet auch, dass die streikbereiten Kolleg*Innen wieder in den Streik treten können, sobald der besprochene Einzelfall – wie zum Beispiel eine Notfall-OP – versorgt ist.

Sollte ich bei ver.di eintreten, wenn ich mitstreiken möchte?

Ja. Grundsätzlich hat jede/r Beschäftigte, unabhängig von der Gewerkschaftsmitgliedschaft, das Recht einem Streikaufruf der Gewerkschaft zu folgen. Es gibt aber gute Gründe trotzdem bei ver.di einzutreten, wenn man sich am Streik beteiligen möchte:
Die ausgefallenen Arbeitsstunden werden in der Regel nicht vom Arbeitgeber bezahlt. ver.di zahlt ihren Mitgliedern während der Streikteilnahme Streikunterstützung.

In den nächsten Wochen könnt ihr endlich dafür sorgen, dass es eine echte Verbesserung eurer Arbeitsbedingungen gibt. Das erreicht ihr nur durch einen starken gewerkschaftlichen Zusammenhalt! Je mehr sich in der Gewerkschaft zusammenschließen, desto mehr könnt ihr am Ende durchsetzen.

Erhalte ich auch dann eine Streikunterstützung („Streikgeld“), wenn ich jetzt noch bei ver.di eintrete?

Ja. Auch Neumitglieder können Streikunterstützung erhalten, wenn für den vorangegangenen Monat rückwirkend eine satzungsgemäße Beitragszahlung erfolgt. Solltet ihr an einem Streik im Februar teilnehmen, müsstet ihr entsprechend rückwirkend zum 1. Januar eintreten.

Wie hoch ist die Streikunterstützung („Streikgeld“)?

Die Berechnung der Streikunterstützung richtet sich nach deinem durchschnittlich entrichteten Monatsbeitrag für die Gewerkschaft und dem tatsächlichen Arbeitsausfall. Unter www.streikgeldrechner.verdi.de kann man sich sein zu erwartendes Streikgeld ausrechnen.

Als Faustregel gilt: für Mitglieder, die weniger als 12 Monate bei ver.di sind, beträgt die Streikunterstützung etwa das 2,2-fache des Monatsbeitrags pro Streiktag. Bei Mitgliedern, die länger als ein Jahr dabei sind, beträgt sie etwas das 2,5-fache. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt.

Wer sind meine Ansprechpartner*innen im Streik und im Laufe der Vorbereitung?

Ansprechpartner*innen sind in den nächsten Wochen deine ver.di Streikleitung und deine zuständigen ver.di-Organizer*innen. Du findest die Kontakte auf einem Infoblatt, das vor dem Streiktag auf allen Stationen und in allen Bereichen verteilt wird.

Das waren die ersten Streiktage am 13. und 14.2.!

 

Wer vertritt euer Team bei der Tarifbewegung 2025?

Alle Teams/Bereiche melden ihre Teamdelegierten für die Tarifbewegung 2025

Jedes Team bzw. jeder Bereich bei Vivantes, Charité und JKB kann – je nach Teamgröße – 1-4 Teamdelegierte für die Tarifbewegung benennen. Die Teamdelegierten vertreten ihr Team, bekommen alle aktuellen Informationen und bringen die Meinung ihres Teams in die Tarifrunde ein. Alle Teamdelegierten sind automatisch auch Tarifbotschafter:innen für die aktuelle Tarifrunde. Besprecht in eurem Team, wer sich als Teamdelegierte:r meldet.

Aus jedem Team sollte es mindestens eine:n Teamdelegierte:n geben!

Neue Rolle: Teams mit Teamdelegierten können sich direkt in die Verhandlungen einbringen

In Berlin-Brandenburg probieren wir in dieser Tarifrunde was Neues aus. Die Teamdelegierten erhalten nach jeder Verhandlungsrunde alle wichtigen Infos direkt aus den Verhandlungen. Anschließend bist du gefragt: Du informierst dein Team und fragst nach ihrer Meinung zum Verhandlungsstand. Seid ihr dafür das Ergebnis anzunehmen oder seid ihr für Streik? Die Ergebnisse werden in einer WhatsApp Gruppe zusammengetragen. Am Schluss entscheidet ihr über eine Empfehlung zum Umgang mit dem Verhandlungsstand an eure Berliner Mitglieder in der Bundestarifkommission (dem bundesweiten Entscheidungsgremium bei ver.di).

Schulungstermine: Eine Stunde im Dezember oder Januar

Um Dich auf diese neue Rolle gut vorzubereiten, nehmen alle Teamdelegierten an einer einstündigen Online-Schulung im Dezember oder Januar teil. Du erhältst die Einladung nachdem Du Dich als Teamdelegierte:r registriert hast.

Wer vertritt euer Team in der Tarifbewegung 2025? Teamdelegierte melden!

Jetzt mitmachen!

Du arbeitest bei Vivantes, der Charité oder einer Vivantes Tochter? Dann melde Dich hier an, um aktiv zu werden! Es wird sich innerhalb kurzer Zeit jemand aus dem ver.di Team bei dir melden.

Du möchtest die Berliner Krankenhausbewegung unterstützen und aktiv deine Solidarität zeigen? Dann melde Dich an und wir setzen dich in Kontakt mit Menschen aus deinem Bezirk, die bereits aktiv sind.

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