Der Arbeitgeber hat zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Personalmanagements, insbesondere die Möglichkeit der innerbetrieblichen Versetzung für die Dauer des Notdienstes auszuschöpfen. Das bedeutet, dass zunächst vom Arbeitgeber überprüft werden muss, ob auf anderen Stationen mehr Kolleg*innen arbeiten, als der Notdienst vorsieht. Sollte dies der Fall sein, müssen zunächst Versetzungen erfolgen, damit möglichst viele streikbereite Kolleg*innen ihr Streikrecht wahrnehmen können.
Nur wenn keine Versetzungen möglich sind, ohne dass die Notdienstbesetzung in anderen Bereichen unterschritten wird, müssen streikbereite Kolleg*innen von der ver.di Streikleitung in den Notdienst geschickt werden.
Grundsätzlich gilt: Streikbereite Kolleg*innen kommen immer zu Beginn ihres Dienstes zum Streikposten. Dort wird geklärt, ob und wer den Notdienst leistet. Auch wenn ihr letztendlich euren Dienst antreten müsst, ist es ein starkes Zeichen an den Arbeitgeber, wenn ihr vorher am Streikposten eure Streikbereitschaft signalisiert.