Wahlinformation zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2023

Die demokratischen Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus wurden im Vorfeld der Wahlen befragt.

Hier sind die Ergebnisse:

 

 

TVöD Tarifauseinandersetzung

Wie stehen Sie zu den Forderungen in Höhe von 10,5%, mindestens aber 500 € monatlich mehr auf die Entgelttabellen? Auch, dass die Auszubildenden 200€ mehr monatlich bekommen und unbefristet übernommen werden sollen?

SPD

„Angesichts der aktuellen Preissteigerungen und Reallohnverluste müssen auch die Löhne und Gehälter steigen. Deshalb haben wir bereits auf unserem Landesparteitag im November 2022 ein-stimmig festgehalten: Die Berliner SPD unterstützt die Forderungen der Gewerkschaften nach substanziellen Lohnerhöhungen über das Inflationsniveau, um dem Reallohnverlust entgegenzu-treten und stehen solidarisch mit den Beschäftigten im Arbeitskampf. Lohnerhöhungen sind ge-rade in den unteren und mittleren Einkommensgruppen dringend erforderlich. Und gerade in Zei-ten der Krise sowie der sozial-ökologischen und digitalen Transformation ist Mitbestimmung eine wesentliche Säule für die Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen. Dafür brauchen wir in den Betrieben Betriebsräte und fordern alle Unternehmen in Berlin auf, Mitbestimmung als wich-tige Voraussetzung für eine krisenfeste Wirtschaft anzusehen und ab Betrieben mit fünf Mitarbei-tenden die Gründung und Arbeit von Betriebsräten zu unterstützen. Union Busting verurteilen wir und werden es mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.“

LINKE

Ja, wir unterstützen die Forderungen der Beschäftigten.

Grüne

„Da sich die Tarifverhandlungen zum TVöD auf die Bundesebene beziehen nehmen wir als Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hierzu keine Stellung.

Als Bündnisgrüne wissen wir um die sehr schwere Situation, gerade in den unteren Lohngruppen, und wollen die Folgen der derzeitigen Preisentwicklungen bestmöglich abfedern. Wir halten deutliche Lohnerhöhungen angesichts massiv gestiegener Kosten und Preise für angebracht, respektieren aber auch die Tarifautonomie. Als Bündnisgrüne stehen wir für Gute Arbeit und damit auch für Gute Löhne.“

FDP

„Wir leben in einer Zeit von Polykrisen und das spüren alle Bürgerinnen und Bürger in ihrem täglichen Leben. Als FDP haben wir uns seit Beginn dieser Krisensituation dafür eingesetzt, dass es spürbare Entlastungen für die breite Mitte der Gesellschaft gibt. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz haben wir auf Bundesebene dafür gesorgt, dass der Staat nicht zum Krisengewinner wird. So konnten wir heimliche Steuererhöhungen, die durch inflationsbedingte Steuermehreinnahmen entstehen, aufhalten. Außerdem haben wir gemeinsam mit unseren Partnern im Bund zielgenaue Entlastungspakete beschlossen und insbesondere die Kosten für nahezu alle Energieverbraucher stark reduziert. Damit konnten wir bereits viel Druck aus der aktuell sehr angespannten Lage nehmen.
Vor dem Hintergrund anhaltender Inflation ist der Wunsch nach höheren Löhnen absolut nachvollziehbar. Gemeinsam mit den Beschäftigten möchten wir eine Lösung finden, die für das Land finanzierbar ist und gleichzeitig klar macht: Gute Arbeit muss auch gut entlohnt werden.“

CDU

„Ich habe volles Verständnis für die Forderungen der Beschäftigten, denn die Inflation ist eine große Belastung. Gleichzeitig bekenne ich mich zur Tarifautonomie. Es ist meine Erwartung, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gemeinsam eine tragfähige Lösung finden, damit das Leben bezahlbar bleibt.“ (Kai Wegner)

Inflationsausgleich für die Tochterunternehmen in 2023:

Die Töchter von Vivantes und Charité haben in 2023 nicht die Möglichkeit von Tariferhöhungen zu partizipieren. Deswegen stellen sie die Frage, ob es in 2023 einen Inflationsausgleich für sie geben wird (z.B. durch die Möglichkeit 3.000 Euro steuerfrei auszuzahlen). Sowohl Vivantes, als auch die CFM wurden zu Verhandlungen über einen Inflationsausgleich aufgefordert. Wie stehen Sie zum Inflationsausgleich für die Tochterunternehmen und in welcher Höhe?

SPD

„Ein Inflationsausgleich ist dringend geboten und es soll ihn noch 2023 geben. Das bedeutet, dass das Ergebnis der TVöD-Runde auf die Tochterbetriebe übertragen wird. So soll verhindert werden, dass der Abstand zwischen TVöD und Haustarifverträgen noch vergrößert wird. Ziel ist eine Angleichung der Haustarifverträge und des TVöD, daher muss auch hierüber der Inflationsausgleich erfolgen.

Gleichzeitig betonen wir, dass – entgegen der gängigen Praxis der Geschäftsführung – 13 Euro Landesmindestlohn bedeuten: 13 € Grundlohn pro Stunde, plus weiterer Zuschläge (z.B. Wochenend-zuschläge). Zuschläge dürfen nicht mehr beim Landesmindestlohn einberechnet werden. Trotz-dem: ein Mindestlohn ist eine Untergrenze. Angesichts der aktuellen Preissteigerungen und Real-lohnverluste müssen auch die Löhne und Gehälter steigen. Deshalb unterstützen wir als Berliner SPD die Forderungen der Gewerkschaften bei den anstehenden Tarifverhandlungen.“

LINKE

„Wir sprechen uns für einen Inflationsausgleich aus.

Die steigenden Preise, insbesondere im Bereich Energie und Nahrungsmittel, belastet die Beschäftigten erheblich. Die Sicherung der Einkommen durch einen Inflationsausgleich, insbesondere für die Beschäftigten mit mittleren und eher niedrigen Einkommen, ist mehr als angemessen. In der Höhe sollte dieser auf dem Niveau des Inflationsausgleiches der Kolleg*innen im öffentlichen Dienst liegen. In jedem Fall unterstützen wir die Beschäftigten in ihrem Arbeitskampf.“

Grüne

„Die derzeitigen Preiserhöhungen müssen abgefedert werden. Wir haben deshalb von Landesseite im Bereich der Energiepreise, aber auch der Baukostensteigerungen Entlastungspakete für die Landesunternehmen verabschiedet. Ausserdem haben wir uns für ein Mietmoratorium der Landeseigenen Wohnungsunternehmen eingesetzt und einen Härtefallfonds für Energiearmut beschlossen. Das von der Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossene Instrument der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie stellt einen weiteren Baustein dar. Jedoch gilt auch bei einmaligen Zahlungen zum Inflationsausgleich die Tarifautonomie von Arbeitgebenden und Gewerkschaften. Die bereits stattgefundenen Gespräche der Geschäftsführungen von Vivantes über Inflationsprämien begrüßen wir, erwarten aber auch, dass sie dabei die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften im Blick behalten.“

FDP

„Wir haben großes Verständnis für die schwierige Situation der betroffenen Beschäftigten. Es wäre wünschenswert, wenn sowohl Vivantes als auch die Charité einen Inflationsausgleich zahlen können – allerdings müssen wir auch klar sagen: Dieser muss aus eigener finanzieller Kraft gestemmt werden. Eine Ausgleichszahlung aus Steuermitteln, die dann für alle Beschäftigten der Landesbetriebe gezahlt werden müsste, würde enorme Kosten für das Land Berlin nach sich ziehen. Wir haben aber genauso eine Verantwortung in unser Bildungssystem, unsere Infrastruktur und den Bau von neuem Wohnraum zu investieren. Deswegen müssen wir genau abwägen, wofür wir die Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einsetzen. Wir möchten gemeinsam mit den Beschäftigten und den Landesunternehmen maßvolle Lösungen erarbeiten, die finanzierbar sind und den Beschäftigten eine langfristige Perspektive bieten. Selbstverständlich hat das Land Berlin gegenüber seinen unmittelbaren Beschäftigten eine Verantwortung und muss entsprechend auch die gestiegene Inflation bei Tarifverhandlungen berücksichtigen.“

CDU

„Die Inflationsausgleichsprämie kann die Beschäftigten angesichts steigender Preise für Lebensmittel und Energie wirksam entlasten. Die Tochterunternehmen von Vivantes und Charité sollten im Sinne der Beschäftigten von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Angestellten im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen möglichst hohen steuerfreien Inflationsausgleich auszahlen.“

Rückführung der CFM und der Vivantes Tochterunternehmen in die Mutter-Konzerne

Wie stehen Sie zur Rückführung der Tochterunternehmen zu den Mutterkonzernen? Bis wann werden die Beschäftigten 100% TVöD bekommen?

SPD

„Gesundheitsberufe zu stärken ist ein zentrales Anliegen der SPD in Berlin.

Dazu gehört für uns gute Bezahlung ebenso wie gute Arbeitsbedingungen. Wir lehnen Ausgründungen aus öffentlichen Betrie-ben zum Zwecke der Tarifflucht und des Lohndumpings ab und werden keine weiteren zulassen. Dort, wo sie zu solchen Zwecken stattgefunden haben, setzen wir uns für eine Rückführung bis 2026 ein. Das Ziel der Beschäftigten ist auch unser Ziel: TVöD an der Spree, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Entlastung für die Beschäftigten. Es dürfen durch Ausgründungen weder Mitarbeiter*innen zweiter Klasse entstehen, noch Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Ausgründungen erschwert werden!“

LINKE

Ja, wir sind für die Rückführung der Tochterunternehmen bis zur Ende der Legislatur 2026.

Grüne

„Für uns Grüne gilt wie im Koalitionsvertrag festgehalten, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, gerade im Sinne einer schrittweisen Angleichung des Tarifniveaus von Tochterunternehmen landeseigener Unternehmen oder anderer Landesbeteiligungen an das Tarifniveau ihrer jeweiligen Mutterunternehmen. Der bereits begonnene Prozess (zwei Töchter wurden bereits integriert) muss in dieser Legislatur weiter verfolgt und bestenfalls vollendet werden. Die Einschätzung, ob eine Umsetzung der Rückführung bis Ende 2026 realistisch ist, müssen letztlich Vivantes und Charité bewerten, die dieses Vorhaben umsetzen.“

FDP

„Wir Freie Demokraten verstehen die Situation der Beschäftigten und sehen die Dringlichkeit für eine schnelle Lösung. In den letzten Jahren gab es dazu viele Debatten und dabei ist auch klar geworden: Es ist leider nicht ganz so einfach. Trotzdem sind sich alle einig, dass es nun zeitnah eine Lösung geben muss. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass nun endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden.“

CDU

„Schnellstmögliche Rückführung bedeutet, dass das Ende der Legislaturperiode der spätestmögliche Zeitpunkt ist. Es war ein großer Fehler von SPD und Linkspartei, die Töchter auszugründen. Und jetzt haben SPD, Grüne und Linke viel zu lange über die Rückführung nur geredet, aber nicht gehandelt. Wir brauchen jetzt umgehend einen klaren Fahrplan mit transparentem Zeithorizont und einzelnen, nachprüfbaren Zwischenschritten.“

Fehlzeiten der Auszubildenden in der Pflege

Wie kann das Streikrecht der Auszubildenden sichergestellt werden, ohne dass sie Fehlzeiten generieren?

SPD

„Streik ist ein Grundrecht, welcher nicht zu Problemen in der Ausbildung führen darf. Es geht zudem ge-rade darum, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und zu gestalten. Die Aussage des Senats ist hier ganz klar.

Hierzu wird es auch noch einmal eine Information für die Pflegeschulen in Berlin geben. Bei Umset-zungsproblemen muss noch mal mit dem LAGESO, wo die Zuständigkeit für die Abschlussprüfungen liegt, Gespräche geführt werden. Zudem planen wir auch eine zentrale Beschwerdestelle für Pflegeazubis, wo sich Azubis bei entsprechenden Problemen, auch hinwenden können.“

LINKE

„Das Streikrecht gilt für Alle, auch für Auszubildende. Ein entsprechendes Schreiben der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales und der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurde bereits im November an die entsprechenden Stellen herausgegeben. Wir setzen uns auch weiterhin für eine Durchsetzung des Streikrechts auch allen Ebenen ein.“

Grüne

„Das Streikrecht ist ein Grundrecht von Arbeitnehmer*innen mit Verfassungsrang und gilt auch für die Auszubildenen in den Gesundheitsberufen und der Pflege. Da das Entstehen von Fehlzeiten durch Streiks im Zweifel den Abschluss der Berufsausbildung gefährdet, ist Seitens der Arbeitgeber*innen ein differenzierter Umgang zu erwarteten. Dies kommt auch im Rundschreiben an sämtliche Verwaltungen und nachgeordneten Einrichtungen des Landes Berlin durch die Senatsverwaltungen IAS, WGPG und BJF aus dem November 2022 zum Ausdruck.“

FDP

„Das Streikrecht steht Auszubildenden genauso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbstverständlich zu – das ist grundgesetzlich geschützt und gerichtlich bestätigt. Insofern darf es Auszubildenden nicht zum Nachteil geraten, wenn sie dieses Recht ausüben. Gleichzeitig tragen Auszubildende auch eine Verantwortung für einen erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung. Dazu gehört auch, dass nicht zu viele Fehlzeiten angesammelt werden, die einen erfolgreichen Abschluss gefährden würden. Dies bedeutet, dass beide Seiten – die Auszubildenden sowie die Ausbildungsbetriebe – konstruktiv an einer Lösung arbeiten müssen.“

CDU

„Das Streikrecht ist eines der wichtigsten Rechte der Arbeitnehmer. Dieses Recht müssen auch Auszubildende wahrnehmen können. Fehlzeiten, die aufgrund der Teilnahme an verfassungsrechtlich geschützten Streiks auftreten, dürfen den betreffenden Auszubildenden nicht als von ihnen verschuldet zur Last gelegt werden. Es muss eine Lösung gefunden werden, damit es in diesen Fällen möglich ist, Abschlussprüfungen ablegen.“

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