Streik-Informationen

ver.di Streikleitungs Telefonnummern: bei dringenden Fragen zum Notdienst oder bei Druck/Einschüchterung durch Vorgesetzte, meldet ihr euch unter folgenden Nummern.

Charité Streikleitungs-Telefonnummern

CCM: Streikposten Café Schneider // 0152-31356034

CVK: Streikposten Glashalle // 0152-31320648

CBF: Streikposten Westhalle // 0176-15274118

Vivantes Streikleitungs-Telefonnummern
KNK/IWK/VZ2 KNK: 0152-57812422
IWK: 0177-1669523
KFH 0152-38502490
KSP/VZ1 0157-33701569
HUK 0155-10772364
KAU 0160-4140761
AVK/WBK 0157-33289476
KHD 0171-9141665

Fragen und Antworten zur Tarifbewegung für höhere Löhne 2023 bei Vivantes, Charité und dem Jüdischen Krankenhaus

Wer wird zum Streik aufgerufen? Wer darf streiken?

In der Tarifbewegung im öffentlichen Dienst 2023 werden alle Beschäftigten von Vivantes, der Charité und dem Jüdischen Krankenhaus aufgerufen. Außerdem werden die Auszubildenden bei Vivantes und Charité zum Streik aufgerufen. Auch die gestellten Kolleg*innen in die Tochtergesellschaften sind aufgerufen.

Die Beschäftigten und Auszubildenden der Vivantes Tochterunternehmen werden ebenfalls zum Streik aufgerufen, da die Entwicklung der Lohnerhöhung im Haustarifvertrag der Tochterunternehmen ab 2024 an die Entwicklung im TVöD gekoppelt ist.

Kann ich Nachteile durch die Beteiligung am Streik bekommen?

Nein. Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9, Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung eurer Tarifforderungen. Es dürfen euch durch die Teilnahme am Streik keine Nachteile entstehen. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen verunsichern und davon abhalten, euer Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Jedes Arbeitsgericht wird eine Abmahnung umgehend aus der Personalakte entfernen lassen! Niemand kann wegen der Teilnahme am Streik entlassen werden.
Für die Teilnahme am Streik entstehen keine Minusstunden und es sind auch keine Urlaubstage!

Entstehen beim Streiken Minusstunden?

Nein, für die Teilnahme am Streik entstehen keine Minusstunden und es sind auch keine Urlaubstage! Im Dienstplanprogramm muss von eurer Leitung hinterlegt werden, dass es Streiktage sind. Diese werden nicht vergütet (dafür gibt es das Streikgeld von ver.di), aber es sind eben auch keine Minusstunden oder Urlaubstage.

Dürfen sich auch Auszubildende am Streik beteiligen?

Ja. Auszubildende dürfen streiken. Es ist wichtig, dass insbesondere die Auszubildenden eine starke Stimme in der Streikbewegung haben.

Sowohl während des Praxiseinsatzes, im ambulanten Einsatz, als auch an Berufsschultagen darf gestreikt werden. Das Streikrecht wurde vom Gesetzgeber höher eingestuft, als die Berufsschulpflicht. Wegen der Teilnahme an einem Streik, zu dem die Gewerkschaft aufgerufen hat, dürfen weder Auszubildenden, noch Beschäftigten Nachteile entstehen.

Auszubildende dürfen auch nicht als Streikbrecher oder für Notdienstarbeiten eingesetzt werden.

Was ist eine Notdienstvereinbarung? Darf der Arbeitgeber einseitig einen Notdienst festlegen?

In Streiks darf der Arbeitgeber die „Notdienstarbeiten“ nicht einseitig organisieren oder etwa einzelne Arbeitnehmer/-innen hierauf verpflichten (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80 und LAG Hannover v. 1.2.1980 – 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 – 8 Sa 32/85).

Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist eine gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 – 1 AZR 142/94). Die Regelungen zum Notdienst werden in einer Notdienstvereinbarungen festgelegt.

Was passiert, wenn es keine Einigung über eine Notdienstvereinbarung gibt?

Auch ohne eine vereinbarte Notdienstvereinbarung kann gestreikt werden.

Um aber das Streikrecht verantwortungsbewusst wahrzunehmen, wird sich dann einseitig an die von ver.di vorgelegte und schon in etlichen Streiks bewährte Notdienstvereinbarung gehalten.

Die Klinikleitungen sind dazu aufgefordert eine Notdienstvereinbarung abzuschließen.

Was passiert, wenn die Notdienstbesetzung unterschritten wird am Streiktag?

Der Arbeitgeber hat zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Personalmanagements, insbesondere die Möglichkeit der innerbetrieblichen Versetzung für die Dauer des Notdienstes auszuschöpfen. Das bedeutet, dass zunächst vom Arbeitgeber überprüft werden muss, ob auf anderen Stationen mehr Kolleg*innen arbeiten, als der Notdienst vorsieht. Sollte dies der Fall sein, müssen zunächst Versetzungen erfolgen, damit möglichst viele streikbereite Kolleg*innen ihr Streikrecht wahrnehmen können.

Nur wenn keine Versetzungen möglich sind, ohne dass die Notdienstbesetzung in anderen Bereichen unterschritten wird, müssen streikbereite Kolleg*innen von der ver.di Streikleitung in den Notdienst geschickt werden.

Grundsätzlich gilt: Streikbereite Kolleg*innen kommen immer zu Beginn ihres Dienstes zum Streikposten. Dort wird geklärt, ob und wer den Notdienst leistet. Auch wenn ihr letztendlich euren Dienst antreten müsst, ist es ein starkes Zeichen an den Arbeitgeber, wenn ihr vorher am Streikposten eure Streikbereitschaft signalisiert.

Muss ich mich irgendwo melden/abmelden, wenn ich am Streik teilnehmen möchte?

Es besteht keine Verpflichtung sich beim Arbeitgeber ‚abzumelden‘. Besprecht rechtzeitig vor dem Streiktag im Team, wer sich am Streik beteiligen wird und teilt der ver.di Streikleitung bzw. euren zuständigen ver.di Organizer*innen rechtzeitig mit (s. oben), wenn dadurch der Notdienst unterschritten werden würde.

Die Namen der Streikenden werden zu keinem Zeitpunkt von ver.di an die Klinikleitungen übermittelt. Wenn es durch eine hohe Streikbeteiligung in einzelnen Bereichen zu Betten- oder Stationsschließungen kommt, wird die Anzahl der bestreikten Betten im Rahmen der vereinbarten Fristen von ver.di der Klinikleitung angezeigt.

Ihr müsst euch zu Beginn des Streiktages beim Streikposten in die Notdienst-Listen eintragen, damit ihr im Notfall erreichbar seid.

Darf meine Leitung mir verbieten zum Streik zu gehen? (zum Beispiel bei hohem Arbeitsaufkommen / Krankheitsausfall)

Nein. Da in einem Streik die Arbeitspflicht ruht, ist das Direktionsrecht gegenstandslos. Deshalb müssen auch Weisungen von Leitungen und Vorgesetzten nicht befolgt werden. Das gilt auch für Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen oder in der Probezeit. Dienstvorgesetzte haben nicht das Recht, das Handeln der Streikenden zu beeinflussen, da Art. 9 GG das Streikrecht schützt (Koalitionsfreiheit).

Ist nicht genügend Personal vor Ort, um die Notbesetzung aufrecht zu halten, muss zunächst vom Arbeitgeber überprüft werden, ob auf anderen Stationen mehr Kolleg*innen arbeiten, als der Notdienst vorsieht. Streikbereite Kolleg*innen können nur von der ver.di Streikleitung in den Notdienst geschickt werden. Das bedeutet auch, dass die streikbereiten Kolleg*Innen wieder in den Streik treten können, sobald der besprochene Einzelfall – wie zum Beispiel eine Notfall-OP – versorgt ist.

Sollte ich bei ver.di eintreten, wenn ich mitstreiken möchte?

Grundsätzlich hat jede/r Beschäftigte, unabhängig von der Gewerkschaftsmitgliedschaft, das Recht einem Streikaufruf der Gewerkschaft zu folgen. Es gibt aber gute Gründe trotzdem bei ver.di einzutreten, wenn man sich am Streik beteiligen möchte:

Die ausgefallenen Arbeitsstunden werden in der Regel nicht vom Arbeitgeber bezahlt. ver.di zahlt ihren Mitgliedern während der Streikteilnahme Streikunterstützung.

In den nächsten Wochen könnt ihr endlich dafür sorgen, dass es einen echten Inflations-Ausgleich gibt. Das erreicht ihr nur durch einen starken gewerkschaftlichen Zusammenhalt! Je mehr sich in der Gewerkschaft zusammenschließen, desto mehr könnt ihr am Ende durchsetzen.

www.mitgliedwerden.verdi.de

Erhalte ich auch dann eine Streikunterstützung („Streikgeld“), wenn ich jetzt noch bei ver.di eintrete?

Ja. Auch Neumitglieder können Streikunterstützung erhalten, wenn für den vorangegangenen Monat rückwirkend eine satzungsgemäße Beitragszahlung erfolgt. Solltet ihr an einem Streik im Februar teilnehmen, müsstet ihr entsprechend rückwirkend zum 1. Januar eintreten.

Wie hoch ist die Streikunterstützung („Streikgeld“)?

Die Berechnung der Streikunterstützung richtet sich nach deinem durchschnittlich entrichteten Monatsbeitrag für die Gewerkschaft und dem tatsächlichen Arbeitsausfall. Unter www.streikgeldrechner.verdi.de kann man sich sein zu erwartendes Streikgeld ausrechnen.

Als Faustregel gilt: für Mitglieder, die weniger als 12 Monate bei ver.di sind, beträgt die Streikunterstützung etwa das 2,2-fache des Monatsbeitrags pro Streiktag. Bei Mitgliedern, die länger als ein Jahr dabei sind, beträgt sie etwas das 2,5-fache. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt.

Wer sind meine Ansprechpartner*innen im Streik und im Laufe der Vorbereitung?

Ansprechpartner*innen sind in den nächsten Wochen deine ver.di Streikleitung und deine zuständigen ver.di-Organizer*innen. Du findest die Kontakte auf einem Infoblatt, das vor dem Streiktag auf allen Stationen und in allen Bereichen verteilt wird.

Was sind die Regelungen zur Notdienstbesetzung während des Streiks bei Vivantes, Charité und dem Jüdischen Krankenhaus Berlin

Wie wird der Notdienst in den einzelnen Bereichen geregelt bei Vivantes?

Als grundsätzliche Regelungen zum Notdienst schlägt eure ver.di-Tarifkommission für die Tarifauseinandersetzung folgenden Notdienst für Fachkräfte vor:

Pädiatrische und onkologische Stationen, OP+Anästhesie (Ausnahme KFH und KNK), Kardiologischer Funktionsdienst/HKL, Endoskopie, Radiologie, Therapeutische Bereiche: Wochenendbesetzung

Psychiatrische Stationen: geringste tatsächlichen Besetzung im Zeitraum zwischen dem 15.11.22 und dem 15.01.23

Bettenführende somatische Bereiche, Intensivstationen und Stroke-Unit: Nachtdienstbesetzung, aber mindestens zwei im Früh- und Spätdienst und eine im Nachtdienst.

Kreißsäle am HUK, KAU und KHD: 1/1/1 //
– Kreißsäle am KNK, KFH und AVK: 2/2/2

Rettungsstellen: Schließung aller INKA Betten
KSP: FD: 3 / SD: 4 / ND: 2
KHD: FD: 3 / SD: 4 / ND: 2
KFH: FD: 5 / SD: 5 / ND: 4
KFH Kinder: FD: 2 / SD: 2 / ND: 2
KAU: FD: 3 / SD: 4 / ND: 3
HUK: FD: 2 / SD: 3 / ND: 2

AVK: FD: 3/ SD: 3 / ND: 2
KNK allg.: FD: 4 / SD: 5 / ND: 4
KNK Kinder: FD: 2 / SD: 2 / ND: 2

Soweit durchgeführte Streikmaßnahmen dazu führen werden, dass in einzelnen bettenführenden Stationen die geregelte Besetzung voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden kann, werden diese Stationen/ Bereiche unter Angabe des Umfangs der zusätzlichen Einschränkungen mit folgender Mindestankündigungsfrist schriftlich angezeigt:

  • Auswirkungen auf einzelne Bettenkapazitäten – drei Kalendertage
  • Auswirkungen auf alle Betten einer Station/ eines Bereiches – sechs Kalendertage.

Mit der rechtzeitigen Ankündigung steht die Klinikleitung in der Verantwortung die Bettenkapazitäten auf den entsprechenden Stationen so weit zu reduzieren, dass die streikbereiten Beschäftigten ihr Streikrecht wahrnehmen können und gleichzeitig keine Patientengefährdung stattfindet.

Wie wird der Notdienst in den einzelnen Bereichen geregelt bei der Charité?

Als grundsätzliche Regelungen zum Notdienst schlägt eure ver.di-Tarifkommission für die Tarifauseinandersetzung folgenden Notdienst für Fachkräfte vor:

in den bettenführenden Bereichen und Rettungsstellen: durchsch.Nachtdienstbesetzung
OP und Anästhesie: Wochenend- und Bereitschaftsdienst

HKL, Endoskopie und Dialyse: ein Notfall-Team pro Bereich

Soweit durchgeführte Streikmaßnahmen dazu führen werden, dass in einzelnen bettenführenden Stationen die geregelte Besetzung voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden kann, werden diese Stationen/ Bereiche unter Angabe des Umfangs der zusätzlichen Einschränkungen mit folgender Mindestankündigungsfrist schriftlich angezeigt:

  • Auswirkungen auf einzelne Bettenkapazitäten – drei Kalendertage
  • Auswirkungen auf alle Betten einer Station/ eines Bereiches – sechs Kalendertage.

Mit der rechtzeitigen Ankündigung steht die Klinikleitung in der Verantwortung die Bettenkapazitäten auf den entsprechenden Stationen so weit zu reduzieren, dass die streikbereiten Beschäftigten ihr Streikrecht wahrnehmen können und gleichzeitig keine Patientengefährdung stattfindet.

Wie wird der Notdienst in den einzelnen Bereichen geregelt beim Jüdischen Krankenhaus?

Als grundsätzliche Regelungen zum Notdienst schlägt eure ver.di-Tarifkommission für die Tarifauseinandersetzung folgenden Notdienst für Fachkräfte vor:

in den bettenführenden Bereichen und Rettungsstellen: durchsch.Nachtdienstbesetzung
OP und Anästhesie: Wochenend- und Bereitschaftsdienst

HKL, Endoskopie und Dialyse: ein Notfall-Team pro Bereich

Soweit durchgeführte Streikmaßnahmen dazu führen werden, dass in einzelnen bettenführenden Stationen die geregelte Besetzung voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden kann, werden diese Stationen/ Bereiche unter Angabe des Umfangs der zusätzlichen Einschränkungen mit folgender Mindestankündigungsfrist schriftlich angezeigt:

  • Auswirkungen auf einzelne Bettenkapazitäten – drei Kalendertage
  • Auswirkungen auf alle Betten einer Station/ eines Bereiches – sechs Kalendertage.

Mit der rechtzeitigen Ankündigung steht die Klinikleitung in der Verantwortung die Bettenkapazitäten auf den entsprechenden Stationen so weit zu reduzieren, dass die streikbereiten Beschäftigten ihr Streikrecht wahrnehmen können und gleichzeitig keine Patientengefährdung stattfindet.

Wie wird der Notdienst in den einzelnen Bereichen geregelt bei den Vivantes Töchtern?

1. SVL Speiseversorgung und -logistik GmbH

1.-2. Streiktag 64 Personen, davon 8 Diätassistent*innen

Diese Besetzung betrifft alle Teile des Unternehmens (VZ1, VZ2, Bistros). Es wird vereinbart, dass arbeitswillige Beschäftigte aus Verwaltung und den Klinikstandorten in den Versorgungszentren eingesetzt werden können und der Notdienst so sichergestellt werden kann, selbst wenn die Besetzung in den Versorgungszentren allein nicht erreicht wird.
Bei längeren Streikauseinandersetzungen wird die Anzahl der Beschäftigten verändert.

Organisatorisch: alle streikbereiten Kolleg*innen treffen sich zunächst an den Streikposten. Nur falls die Gesamtzahl der arbeitenden Beschäftigten unterschritten wird, müssen streikbereite Kolleg*innen zurückgeschickt werden.
VZ1 ist dem KSP zugeordnet, VZ2 dem KNK

2. Vivantes Rehabilitation GmbH

Kein Notdienst

3. Vivantes Servicegesellschaft GmbH

a) Vivantex:
am ersten Tag des Streiks: kein Notdienst, wenn dieser nicht auf einen Montag fällt
bei weiteren Tagen:
am Standort Holzhauser Straße: 12 Beschäftigte
an den Krankenhausstandorten: 9 Beschäftigte
5 Beschäftigte als Fahrer
zwei Personen für das Back Office

b) Zentralsterilisation:
6 Beschäftigte im Bereich Zentralsterilisation in der Frühschicht, 2 Beschäftigte in der Spätschicht und 3 Beschäftigte in der Nachtschicht jeweils an den beiden Standorten
– für die Fahrer der Zentralsterilisation: zwei Personen
– Notdienst an den Übergabepunkten: zwei Personen, zusätzlich eine Person für die Reinigung der Inkubatoren am Klinikum Friedrichshain (KFH).

c) Bereich Logistik für die Inhouse Logistik
20 Beschäftigte im  im Frühdienst und 19 Beschäftigte im Spätdienst

d) Lager und Versorgungsassistenz:
28 Beschäftigte im Frühdienst

e) Patienten Begleitservice
2 Beschäftigte für die Früh – und Spätschicht, eine Person für die Nachtschicht am Standort KNK, eine Person jeweils für die Früh – und Spätschicht und die Nachtschicht an allen Standorten

f) Für Facility Management und Bau
wird die Besetzung nach Anlage 1 vereinbart.

4. Viva Clean Nord GmbH und Viva Clean Süd GmbH:
Insgesamt 239 Beschäftigte für die Tage der Teilreinigung und 450 Beschäftigte für die Tage der Vollreinigung.
An bis zu zweitägigen Warnstreiks findet nur Teilreinigung statt.
Bei längeren Streiks findet die Vollreinigung in der ersten und zweiten Streikwoche jeweils montags und donnerstags statt, in der dritten Streikwoche montags, mittwochs und freitags.

5. Medizinische Versorgungszentren:
Für die in der Anlage 1 aufgeführten MVZen, die als unabdingbar angekreuzt sind, wird jeweils 1/3 der Personalstärke vereinbart, wobei auf volle Arbeitnehmerzahl aufzurunden ist. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Berufsgruppen sind dabei zu berücksichtigen.

Organisiere Dich jetzt gemeinsam mit deinen Kolleg*innen für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne:

Notdienstvereinbarungen (Unterlagen)

Die Vorstände/Geschäftsführungen von Vivantes, der Charité und dem Jüdischen Krankenhaus wurden zu Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung aufgefordert. Bisher ohne Ergebnis.

Um aber das Streikrecht verantwortungsbewusst wahrzunehmen, wird sich dann einseitig an die von ver.di vorgelegte und schon in etlichen Streiks bewährte Notdienstvereinbarung gehalten.

Hier sind die von ver.di vorgelegten Notdienstvereinbarungen zum Download:

Jetzt mitmachen!

Du arbeitest bei Vivantes, der Charité oder einer Vivantes Tochter? Dann melde Dich hier an, um aktiv zu werden! Es wird sich innerhalb kurzer Zeit jemand aus dem ver.di Team bei dir melden.

Du möchtest die Berliner Krankenhausbewegung unterstützen und aktiv deine Solidarität zeigen? Dann melde Dich an und wir setzen dich in Kontakt mit Menschen aus deinem Bezirk, die bereits aktiv sind.

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