Tarifinfo: Vivantes TV PPV

Nach 12 Monaten Verhandlungsergebnis erzielt!

Jetzt entscheidet Ihr: auf dem Teamdelegierten-Treffen am 27 Februar 2023, 15:30 – 17:00 Uhr, im CCG (Franz-Mehring-Platz)

Nach über 12 Monaten mühsamen Verhandlungen gibt es jetzt ein Verhandlungsergebnis für die tarifliche Personalbemessung auf den psychiatrischen Stationen, Tageskliniken sowie eine Lösung für das StäB bei Vivantes. Jetzt geht es darum, auf dem Teamdelegierten Treffen über die Annahme des Ergebnisses zu entscheiden und Eurer Tarifkommission ein Votum dazu zu geben.

Wie sieht das Verhandlungsergebnis aus?

Im Tarifvertrag, den ihr 2021 mit Eurem Streik durchgesetzt habt, wurde geregelt, dass die geltende Personalbemessung in der Psychiatrie (PPP-RL) zu 100% schicht- und stationsgenau gelten muss. Bei Unterschreitung entstehen für Euch Freizeitpunkte. Das Verhandlungsergebnis regelt, wie genau das berechnet wird:

  • Das Verhandlungsergebnis ist an vielen Stellen ähnlich wie die an der Charité durchgesetzte Regelung. Sie enthält aber auch einige Abweichungen:
  • Es werden die Soll- und die Ist-Personalbesetzungen für die Pflege gegenübergestellt.
  • Das Soll errechnet sich aus den Minutenwerten pro Patient pro Tag auf der Station, die sich aus den PPP-RL Einstufungen ergeben, und gilt für Früh- und Spätdienst (6:00-22:00). An der Charité gilt dies für den Zeitraum 7:15-21:15 Uhr.
  • Diese Besetzung muss mit Fachkräften abgedeckt werden. Das Ist ergibt sich aus den Ist-Dienstplänen. Stationsleitungen, Beschäftigte in Einarbeitung, und Praxisanleitungen werden nach den gleichen Regelungen wie in der Somatik abgezogen.
  • Azubis werden nicht angerechnet. Falls eine Unterschreitung der Bemessung am jeweiligen Tag erfolgt, erhalten alle Beschäftigten auf der Station im Früh- und Spätdienst Belastungspunkte.
  • Die Soll-Bemessung für die Nacht ist wie bisher schon geregelt 1:12.
Welche Erfolge konnten erreicht werden?
  • Unserer Einschätzung nach bedeuten diese Regelung eine deutliche Verbesserung der Besetzungsregelungen.
  • Die Regelung beinhaltet für Stationen und Tageskliniken eine echte Personalbemessung und Belastungsmessung statt einer pauschalen Lösung.
  • Gegen erheblichen Widerstand haben wir eine stationsgenaue Messung durchgesetzt
  • Die Mindestpersonalbesetzung muss durch Fachkräfte eingehalten werden
  • Die Regelung für StäB war bis zuletzt hoch umstritten, eine Lösung war den Kolleginnen und Kollegen jedoch sehr wichtig. Mit der Fortführung der Pauschalregelung konnte hier ein Kompromiss gefunden werden.
  • Wenn sich an Eurer niedrigen Personalbesetzung nichts ändert, würdet ihr mit dieser Regelung unserer Einschätzung nach insgesamt deutlich mehr Freizeitpunkte erhalten, als mit der aktuell geltenden pauschalen Freizeit-Regelung.
  • Zudem entsteht mit der durchgesetzten Regelung anders als bei der bisher geltenden Regelung erstmals der Druck auf das Vivantes-Management, mehr Personal einzustellen. Auch wenn dieses Ziel gerade sehr fern erscheint, wäre das der erste Schritt für Eure Forderung nach mehr Personal.
Welche Abstriche gibt es?
  • Die PPP-RL gilt eigentlich für 14,5h Tagdienst. In dem Durchgesetzten Kompromiss muss das selbe Personal, dass in der PPP-RL für diese 14,5 h geplant ist, einen Zeitraum von 16 h (6:00 – 22:00 Uhr) abdecken. Einer Aufstockung des Personals für diese 1,5h hat sich die Geschäftsführung bis zuletzt verweigert.
  • Keine Unterscheidung von Früh- und Spätdienst, stattdessen Personalbemessung für den gesamten Tagdienst (6:00 – 22:00 Uhr)
  • Leider ist es nicht gelungen, eine Regelung für die 1:1-Betreuungen zu erreichen. Es ist äußerst bedauerlich, dass die Geschäftsführung hier nicht bereit war, die Stationen, auf denen diese viel Personal binden und starke Belastungen entstehen, hier gezielt zu entlasten.
  • Für die psychiatrischen Aufnahmen in den Rettungsstellen werden 3% abgezogen.
  • Dieser Abzug für Personal der Rettungsstelle ist aus unserer Sicht sachlich nicht gerechtfertigt. Wir alle schätzen die Arbeit der dortigen Kolleg*innen sehr, aber das ändert nichts am Personalbedarf der Stationen.
  • Es gibt keine Belastungsmessung im StäB, statt desser gilt die pauschale Freizeit-Regelung weiter.

Jetzt seid ihr gefragt!

Am 27. Februar bei dem möglichen Arbeitsstreik müsst Ihr als Teamdelegierte aus der Psychiatrie entscheiden, ob ihr diesem Ergebnis zustimmt, oder die bisherige pauschale Freizeitpunkteregelung bevorzugt.

Daher kommt beim möglichen Arbeitsstreik am 27. Februar um 15:30 Uhr zum Teamdelegierten-Treffen für die Psychiatrie bei Vivantes im CCG (Franz-Mehring-Platz 1)

Jetzt mitmachen!

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