Im Tarifvertrag, den ihr 2021 mit Eurem Streik durchgesetzt habt, wurde geregelt, dass die geltende Personalbemessung in der Psychiatrie (PPP-RL) zu 100% schicht- und stationsgenau gelten muss. Bei Unterschreitung entstehen für Euch Freizeitpunkte. Das Verhandlungsergebnis regelt, wie genau das berechnet wird:
- Das Verhandlungsergebnis ist an vielen Stellen ähnlich wie die an der Charité durchgesetzte Regelung. Sie enthält aber auch einige Abweichungen:
- Es werden die Soll- und die Ist-Personalbesetzungen für die Pflege gegenübergestellt.
- Das Soll errechnet sich aus den Minutenwerten pro Patient pro Tag auf der Station, die sich aus den PPP-RL Einstufungen ergeben, und gilt für Früh- und Spätdienst (6:00-22:00). An der Charité gilt dies für den Zeitraum 7:15-21:15 Uhr.
- Diese Besetzung muss mit Fachkräften abgedeckt werden. Das Ist ergibt sich aus den Ist-Dienstplänen. Stationsleitungen, Beschäftigte in Einarbeitung, und Praxisanleitungen werden nach den gleichen Regelungen wie in der Somatik abgezogen.
- Azubis werden nicht angerechnet. Falls eine Unterschreitung der Bemessung am jeweiligen Tag erfolgt, erhalten alle Beschäftigten auf der Station im Früh- und Spätdienst Belastungspunkte.
- Die Soll-Bemessung für die Nacht ist wie bisher schon geregelt 1:12.